Bestatter
ca. 3.300 €
Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung, Behördengänge und die Organisation der Feier. Richtwert laut Bundesverband Deutscher Bestatter.

Landeshauptstadt Dresden, Stand 12.10.2026
Eine Erdbestattung auf einem städtischen Friedhof in Dresden kostet ca. 4.985 €, eine Urnenbestattung ca. 4.656 €. Hier sehen Sie, woraus sich diese Beträge zusammensetzen, und rechnen Ihre eigene Variante aus.
Text: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Dresden. Fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in.
Jede Beerdigung in Dresden setzt sich aus drei Blöcken zusammen: dem Honorar des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs einschließlich einer möglichen Einäscherung und den Fremdleistungen wie Grabstein oder Blumen. Nur der mittlere Block ist durch eine Satzung festgelegt und für alle gleich. Die beiden anderen hängen von Ihren Wünschen ab.
ca. 3.300 €
Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung, Behördengänge und die Organisation der Feier. Richtwert laut Bundesverband Deutscher Bestatter.
1.020,20 € bis 1.684,56 €
Nutzungsrecht, Grabherstellung, Anmeldung, Feierhalle und bei Urnen die Einäscherung. Spanne von der Gemeinschaftsanlage ohne Feier bis zum Erdwahlgrab mit Feier.
nach Angebot
Grabstein, Blumenschmuck, Anzeige, Trauerredner und Grabpflege. Diese Werte liefert der Kostenvoranschlag.
| Bestattungsart | Bestatterleistungen | Einäscherung | Städtische Friedhofsgebühren | Fremdleistungen |
|---|---|---|---|---|
| Urnenbestattung, Urnenwahlgrab | ca. 3.300 € | 247,41 € | 1.108,34 € | nach Angebot |
| Erdbestattung, Erdwahlgrab | ca. 3.300 € | entfällt | 1.684,56 € | nach Angebot |
Drei Besonderheiten machen Dresden einfacher zu kalkulieren als viele andere Städte. Erstens kennt die städtische Satzung keine Grundgebühr, die Jahr für Jahr anfällt. Das Nutzungsrecht ist ein Festbetrag für die ganze Ruhezeit. Zweitens gibt es keinen Aufschlag für Samstage, der Wochentag ändert die Gebühr also nicht. Drittens beträgt die Ruhezeit für Sarg und Urne gleichermaßen 20 Jahre (Friedhofssatzung § 11).
Komplizierter wird es durch die vielen Träger. Von den 58 Dresdner Friedhöfen sind nur 5 kommunal, 53 gehören Kirchen und Religionsgemeinschaften. Jeder kirchliche Friedhof hat eine eigene Gebührenordnung. Wer einen Friedhof im eigenen Stadtteil wünscht, landet daher häufig bei einer Kirchgemeinde und nicht bei der Stadt.
Beim Kostenvoranschlag lohnt ein genauer Blick. Ein sauberes Angebot trennt Bestatterhonorar, Friedhofsgebühren und Fremdleistungen. Gebühren des Friedhofs und die Einäscherung reicht der Bestatter meist ohne Aufschlag weiter. Fragen Sie nach, wenn eine Pauschale nicht erkennen lässt, was sie enthält.
Der Rechner nutzt die Gebühren für Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz, Nordfriedhof, Friedhof Dölzschen. Jede Zeile nennt die Tarifstelle aus dem Gebührenverzeichnis, damit Sie den Betrag selbst prüfen können. Bei einer Urne rechnet er die Einäscherung im Krematorium Tolkewitz ein. Voreingestellt ist ein Erdwahlgrab mit einer Stelle und Trauerfeier.
| Leistung | Tarifstelle | Betrag | |
|---|---|---|---|
| Nutzungsrecht Erdwahlgrab, eine Stelle (20 Jahre, Festbetrag)A 2.1.2.1 | A 2.1.2.1 | 924,24 € | |
| Erdbestattung (Grabherstellung)A 3.1.1 | A 3.1.1 | 532,97 € | |
| Anmeldung eines Sterbefalls auf einem kommunalen FriedhofB 3.3 | B 3.3 | 47,37 € | |
| Feierhalle, EinzelfeierA 1.1.1 | A 1.1.1 | 179,98 € | |
| Summe Friedhofs- und Krematoriumskosten | Summe Friedhofs- und Krematoriumskosten | 1.684,56 € | |
| Bestatterleistungen, Richtwert (Bundesverband Deutscher Bestatter) | Bestatterleistungen, Richtwert (Bundesverband Deutscher Bestatter) | ca. 3.300 € | |
| Geschätzte Gesamtkosten | Geschätzte Gesamtkosten | ca. 4.985 € | |
Beträge laut Gebührenverzeichnis. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu, soweit sie anfällt. Verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Ohne Grabstein, Blumen, Traueranzeige und weitere Fremdleistungen. Ohne Gewähr.
Verbindliches Angebot für diese Auswahl anfordernWas jede Position bedeutet, erklärt die Seite Kostenrechner.
Die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden stammt vom 16.11.2023, Dresdner Amtsblatt e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit 28.11.2023. Die Tabelle zeigt alle Nutzungsrechte, die Grabherstellung, die Anmeldung und die Feierhalle. Alle Nutzungsrechte gelten für 20 Jahre.
| Leistung | Art | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Erdreihengrab (130 x 260 cm) | Sarg, 20 Jahre | 780,15 € | A 2.1.1.1 |
| Erdwahlgrab, eine Stelle | Sarg, 20 Jahre | 924,24 € | A 2.1.2.1 |
| Erdwahlgrab, zwei Stellen | Sarg, 20 Jahre | 1.848,48 € | A 2.1.2.1 (2 x je Stelle) |
| Sarggemeinschaftsanlage, je Stelle | Sarg, 20 Jahre | 1.230,25 € | A 2.1.3.2 |
| Urnenreihengrab 100 x 100 cm (Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz) | Urne, 20 Jahre | 662,49 € | A 2.2.1.1 |
| Urnenwahlgrab bis 4 Urnen (Nordfriedhof, Heidefriedhof, Dölzschen) | Urne, 20 Jahre | 747,75 € | A 2.2.2.1 |
| Urnenwahlgrab bis 4 Urnen (Urnenhain Tolkewitz) | Urne, 20 Jahre | 619,86 € | A 2.2.2.2 |
| Urnengemeinschaftsanlage Rasen (Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz) | Urne, 20 Jahre | 592,18 € | A 2.2.3.1 a |
| Urnengemeinschaftsanlage mit Rosen (Urnenhain Tolkewitz) | Urne, 20 Jahre | 724,02 € | A 2.2.3.1 c |
| Urnengemeinschaftsgrab inkl. Grabpflege 20 Jahre | Urne, 20 Jahre | 899,79 € | A 2.2.3.1 b |
| Baumgrabanlage Heidefriedhof | Urne, 20 Jahre | 795,65 € | A 2.2.3.4 |
| Urnenwahlgrab am Gruppenbaum (bis 2 Urnen) | Urne, 20 Jahre | 1.553,36 € | A 2.2.2.4 |
| Urnenwahlgrab am Einzelbaum (bis 4 Urnen) | Urne, 20 Jahre | 4.113,09 € | A 2.2.2.3 |
| Kolumbarium, 2 Aschen | Urne, 20 Jahre | 645,44 € | A 2.2.3.2 a |
| Kolumbarium, 4 Aschen | Urne, 20 Jahre | 798,91 € | A 2.2.3.2 b |
| Kolumbarium, 6 Aschen | Urne, 20 Jahre | 952,38 € | A 2.2.3.2 c |
| Erdbestattung (Grabherstellung) | je Vorgang | 532,97 € | A 3.1.1 |
| Urnenbeisetzung (Grabherstellung und Beisetzung) | je Vorgang | 133,24 € | A 3.2.1 |
| Anmeldung eines Sterbefalls auf einem kommunalen Friedhof | je Vorgang | 47,37 € | B 3.3 |
| Feierhalle, Einzelfeier | je Vorgang | 179,98 € | A 1.1.1 |
| Feierhalle, Sonderfeier | je Vorgang | 262,47 € | A 1.1.2 |
Beträge laut Gebührenverzeichnis. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu, soweit sie anfällt. Verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Die Feierhalle gibt es auf dem Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz oder Friedhof Dölzschen. Den Unterschied zwischen Einzelfeier und Sonderfeier definiert die Satzung nicht, fragen Sie im Zweifel beim Eigenbetrieb nach. Eine Feier soll laut Friedhofssatzung (§ 32 Abs. 6) nicht länger als 30 Minuten dauern.
Die Einäscherung ist keine Satzungsgebühr. Das Krematorium Dresden-Tolkewitz berechnet laut Preisverzeichnis für Verstorbene älter als 13 Jahre einschließlich Aschekapsel 247,41 € brutto. Das Krematorium liegt am Urnenhain und führt etwa 9.000 Einäscherungen im Jahr durch.
Ausführlich mit Rechenbeispielen: Erdbestattung in Dresden und Urnenbestattung in Dresden.
Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.11.2023, Dresdner Amtsblatt e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit 28.11.2023. Satzung als PDF.
Die städtische Satzung gilt für die vier Friedhöfe des Eigenbetriebs: Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz, Nordfriedhof, Friedhof Dölzschen. Auf allen übrigen Friedhöfen rechnet eine Kirchgemeinde nach eigener Ordnung. Kirchliche Nutzungsrechte wirken oft günstig, dafür kommt eine Unterhaltungsgebühr pro Jahr und Grablager hinzu.
Erdwahlgrab 924,24 €, keine Unterhaltungsgebühr, 20 Jahre.
Beispiel: 1.684,56 €
Erdwahlgrab 429,00 €, Unterhaltung 25,00 € pro Jahr, 20 Jahre.
Beispiel: 1.798,00 €
Sarg-Wahlgrab 1.020,00 €, Unterhaltung 32,00 € pro Jahr, 30 Jahre.
Beispiel: 2.825,00 €
Beispiele jeweils Erdbestattung im Wahlgrab mit Feierhalle; bei den kirchlichen Friedhöfen einschließlich Unterhaltung über die volle Laufzeit, bei der Stadt einschließlich Anmeldung des Sterbefalls.
Der Vergleich zeigt: Die Unterschiede liegen weniger im Nutzungsrecht als in den laufenden Kosten und in der Laufzeit. Auf dem Waldfriedhof Weißer Hirsch kostet die Unterhaltung 35,00 € pro Jahr. Für viele weitere kirchliche Friedhöfe, etwa in Plauen, Loschwitz oder der Neustadt, müssen Sie die Gebühren direkt bei der Verwaltung erfragen.
Porträts mit Gebührentabelle und Rechenbeispiel finden Sie für den Heidefriedhof, den Urnenhain Tolkewitz, den Johannisfriedhof mit Trinitatisfriedhof und die Annenfriedhöfe. Alle Friedhöfe mit Vergleichstabelle stehen auf der Seite Friedhöfe in Dresden.
Würde hängt nicht von der Rechnung ab. Wer die Gebühren kennt, kann bewusst wählen. Diese Hinweise ergeben sich direkt aus den Dresdner Tarifen.
Wer frühzeitig vorsorgt, kann seine Wünsche in einem Vorsorgevertrag festhalten. Nach sächsischem Recht gilt, wer die Pflichten per Vertrag übernommen hat, insoweit als verantwortlich. Das nimmt den Angehörigen später viele Entscheidungen ab.
Tod feststellen lassen
Ein Arzt stellt den Tod fest. Ab diesem Zeitpunkt laufen die sächsischen Fristen: frühestens nach 48 Stunden, spätestens nach 8 Werktagen wird bestattet.
Bestatter beauftragen
Der Bestatter übernimmt Überführung, Beurkundung beim Standesamt und die Absprache mit dem Friedhof. Klären Sie früh, wer bestattungspflichtig ist.
Friedhof und Träger klären
In Dresden entscheidet der Träger über die Gebühren: städtischer Eigenbetrieb oder Kirchgemeinde. Kirchliche Friedhöfe berechnen oft eine jährliche Unterhaltungsgebühr.
Einäscherung und Feier
Bei einer Urnenbestattung erfolgt die Einäscherung, in Dresden oft im städtischen Krematorium Tolkewitz. Die Feier in der Halle ist auf höchstens 30 Minuten angelegt.
Bescheide prüfen
Prüfen Sie Gebührenbescheid und Bestatterrechnung. Reichen Nachlass und eigene Mittel nicht, beantragen Sie zeitnah die Übernahme beim Sozialamt.
Die Kosten tragen nach § 1968 BGB zuerst die Erben, aus dem Nachlass oder aus eigenen Mitteln. Davon zu trennen ist die Frage, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Das regelt in Sachsen das Bestattungsgesetz.
Wer sich in Sachsen um die Bestattung kümmern muss, regelt § 10 Abs. 1 SächsBestG. Verpflichtet ist der nächste voll geschäftsfähige Angehörige in dieser Reihenfolge:
Stehen mehrere Personen im gleichen Rang, etwa zwei Geschwister, geht die ältere Person vor, wenn sich die Beteiligten nicht anders einigen. Wer zu Lebzeiten mit einem Vorsorgevertrag die Pflichten übernommen hat, gilt nach § 10 Abs. 2 insoweit als verantwortlich.
Kümmert sich niemand oder ist niemand da, sorgt nach § 10 Abs. 3 die Ortspolizeibehörde des Sterbeorts auf Kosten der Bestattungspflichtigen für die Bestattung und setzt die Kosten per Leistungsbescheid fest. In Dresden ist das das Ordnungsamt, SG Besondere Sicherheitsangelegenheiten, Lingnerallee 3 (Südeingang), Telefon 0351 4885926, Ordnungsamt-Nachlass@dresden.de (Informationen der Stadt). Die Stadt veranlasst dann eine Feuerbestattung mit Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage und stellt den Angehörigen die Kosten zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Rechnung. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.
Quelle: Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestattungsgesetz, SächsBestG) vom 8. Juli 1994, SächsGVBl. S. 1321, zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198).
Reichen Nachlass und eigene Mittel nicht aus, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Stellen Sie den Antrag zeitnah. Zuständig in Dresden ist die Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen. Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Besucheranschrift: Junghansstraße 2, 01277 Dresden, bitte vorher telefonisch Kontakt aufnehmen. Hotline 0351 4884861, sozialleistungen@dresden.de. Dienstleistungsseite Sozialbestattung, Antragsformular (PDF). Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. Mehr dazu auf der Seite Sozialbestattung in Dresden.
Dieser Abschnitt gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Für eine Erdbestattung im Erdwahlgrab auf einem städtischen Friedhof sollten Sie mit ca. 5.000 € ohne Grabstein rechnen. Davon entfallen 1.684,56 € auf Nutzungsrecht, Grabherstellung, Anmeldung des Sterbefalls und Feierhalle, der Rest auf die Bestatterleistungen mit einem Richtwert von ca. 3.300 €.
Bei den städtischen Friedhöfen ist eine Urnenbeisetzung in der Urnengemeinschaftsanlage Rasen ohne Feier in der Halle die günstigste Variante. Nutzungsrecht, Beisetzung, Anmeldung und Einäscherung im Krematorium Tolkewitz ergeben zusammen 1.020,20 €. Bestatterleistungen kommen hinzu.
Nein. Die städtische Satzung kennt keine Grundgebühr pro Jahr. Das Nutzungsrecht ist ein Festbetrag für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren. Anders ist es auf kirchlichen Friedhöfen: Der Johannisfriedhof berechnet 25,00 € und die Annenfriedhöfe 32,00 € Unterhaltungsgebühr pro Jahr und Grablager.
Ein städtisches Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen kostet 747,75 € auf Nordfriedhof, Heidefriedhof und in Dölzschen und 619,86 € im Urnenhain Tolkewitz. Die Urnengemeinschaftsanlage Rasen kostet 592,18 €. Hinzu kommen 133,24 € für die Beisetzung, 47,37 € für die Anmeldung und 247,41 € für die Einäscherung.
Auf einem städtischen Friedhof liegen Friedhofs- und Krematoriumskosten mit Feierhalle zwischen 1.355,75 € (Urnenwahlgrab) und 1.684,56 € (Erdwahlgrab). Mit Bestatterleistungen ergeben sich ca. 4.656 € bis 4.985 €. Grabstein, Blumen und Anzeige kommen hinzu.
Die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden sieht keinen eigenen Samstagstarif vor. Die Feierhalle kostet als Einzelfeier 179,98 €. Ob ein Termin am Samstag möglich ist, klären Sie mit dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung.
Nach § 10 Sächsisches Bestattungsgesetz ist zuerst der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner verpflichtet, danach Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Angehörige. Die Kosten tragen nach § 1968 BGB zunächst die Erben. Reicht das Geld nicht, kann beim Sozialamt die Übernahme nach § 74 SGB XII beantragt werden.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir leiten Ihre Anfrage an unseren Partner-Bestatter in Dresden weiter, der Ihnen innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot schickt. Beerdigungskosten Dresden vermittelt und informiert, wir sind selbst kein Bestattungsunternehmen.
Ihre Auswahl aus dem Rechner wird übernommen. Das Angebot nennt Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen und die Fremdleistungen, die Sie wünschen, jeweils einzeln.
Tag und Nacht erreichbar
[Redaktion: Telefonnummer]

Beerdigungskosten Dresden ist ein Angebot der Premium Lead GmbH. Wir bereiten die öffentlichen Gebühren der Landeshauptstadt und ausgewählter kirchlicher Friedhöfe verständlich auf und vermitteln Anfragen an einen Partner-Bestatter in Dresden. Für die Vermittlung erhalten wir eine Vergütung vom Partner-Bestatter, für Sie ist die Anfrage kostenfrei. Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026.