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Erdbestattung in Dresden: Kosten und Gebühren 2026

Eine Erdbestattung im Erdwahlgrab auf einem städtischen Friedhof in Dresden kostet 1.684,56 € an Gebühren, mit Bestatterleistungen sind es ca. 4.985 €. Das Nutzungsrecht ist ein Festbetrag für 20 Jahre, eine jährliche Grundgebühr gibt es nicht.

Text: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Dresden. Städtische Beträge laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, Dresdner Amtsblatt e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit 28.11.2023.

Erdgräber auf den städtischen Friedhöfen

Die Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden gilt für die vier Friedhöfe des Eigenbetriebs: Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz, Nordfriedhof, Friedhof Dölzschen. Für eine Erdbestattung sieht sie vier Grabarten vor. Jede wird einmalig für die gesamte Ruhezeit von 20 Jahren berechnet (Friedhofssatzung § 11). Sie zahlen also nicht Jahr für Jahr, sondern erhalten mit dem Gebührenbescheid einen einzigen Betrag für das Nutzungsrecht.

Nutzungsrechte für Erdgräber in Dresden
LeistungZeitraumGebührTarifstelle
Erdreihengrab (130 x 260 cm)20 Jahre780,15 €A 2.1.1.1
Erdwahlgrab, eine Stelle20 Jahre924,24 €A 2.1.2.1
Erdwahlgrab, zwei Stellen20 Jahre1.848,48 €A 2.1.2.1 (2 x je Stelle)
Sarggemeinschaftsanlage, je Stelle20 Jahre1.230,25 €A 2.1.3.2

Beträge laut Gebührenverzeichnis. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu, soweit sie anfällt. Verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Das Erdreihengrab mit 130 x 260 cm kostet 780,15 €. Die Stelle wird der Reihe nach vergeben, die Lage können Sie nicht aussuchen. Es eignet sich, wenn nur eine Person beigesetzt werden soll und später keine weitere Beisetzung an derselben Stelle geplant ist.

Das Erdwahlgrab mit einer Stelle kostet 924,24 € und ist die übliche Wahl. Den Platz legen Sie gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung fest. Wer eine zweite Beisetzung, etwa für den Ehepartner, absichern will, erwirbt zwei Stellen. Die Satzung rechnet dann zweimal den Betrag je Stelle, zusammen 1.848,48 €.

Die Sarggemeinschaftsanlage kostet 1.230,25 € je Stelle. Hier liegt das Grab in einer gemeinsam gestalteten Fläche. Sie ist teurer als das Erdwahlgrab, weil die Gestaltung der Anlage in der Gebühr steckt. Eine eigene Bepflanzung entfällt in der Regel. Angeboten wird sie auf dem Heidefriedhof.

Grabherstellung, Anmeldung und Feierhalle

Zum Nutzungsrecht kommen drei weitere Positionen der Satzung. Für die Erdbestattung selbst, also das Ausheben und Schließen des Grabes, berechnet der Eigenbetrieb 532,97 € (A 3.1.1). Bei jeder Bestattung auf einem kommunalen Friedhof fällt außerdem die Anmeldung des Sterbefalls mit 47,37 € an (B 3.3).

Die Feierhalle auf dem Heidefriedhof, Urnenhain Tolkewitz oder Friedhof Dölzschen kostet als Einzelfeier 179,98 € (A 1.1.1). Die Satzung nennt daneben eine Sonderfeier für 262,47 € (A 1.1.2), definiert den Unterschied zur Einzelfeier aber nicht. Fragen Sie im Zweifel bei der Friedhofsverwaltung nach. Trauerfeiern sollen laut Friedhofssatzung (§ 32 Abs. 6) nicht länger als 30 Minuten dauern.

Weitere städtische Gebühren bei einer Erdbestattung
LeistungEinheitGebührTarifstelle
Erdbestattung (Grabherstellung)je Bestattung532,97 €A 3.1.1
Anmeldung eines Sterbefalls auf einem kommunalen Friedhofje Sterbefall47,37 €B 3.3
Feierhalle, Einzelfeierje Feier179,98 €A 1.1.1
Feierhalle, Sonderfeierje Feier262,47 €A 1.1.2
Leichenkühlhalle Heidefriedhof, je Tagje Tag19,46 €A 1.4
Genehmigung stehendes Grabmal inkl. Standsicherheitsprüfung 20 Jahreje Grabmal71,06 €B 3.2.2

Beträge laut Gebührenverzeichnis. Laut § 2 Abs. 2 der Satzung kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu, soweit sie anfällt. Verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Rechenbeispiel: Erdwahlgrab mit Trauerfeier

Für eine Erdbestattung im Erdwahlgrab mit einer Stelle und einer Einzelfeier in der Halle ergibt sich auf einem städtischen Friedhof diese Summe:

Rechenbeispiel Erdbestattung im Erdwahlgrab
Nutzungsrecht Erdwahlgrab, eine Stelle (20 Jahre, Festbetrag)A 2.1.2.1924,24 €
Erdbestattung (Grabherstellung)A 3.1.1532,97 €
Anmeldung eines Sterbefalls auf einem kommunalen FriedhofB 3.347,37 €
Feierhalle, EinzelfeierA 1.1.1179,98 €
Summe städtische Friedhofsgebühren1.684,56 €
Gebührenpositionen einer Erdbestattung im Erdwahlgrab mit Feierhalle in Dresden
PositionTarifstelleBetrag
Nutzungsrecht Erdwahlgrab, eine Stelle (20 Jahre, Festbetrag)A 2.1.2.1924,24 €
Erdbestattung (Grabherstellung)A 3.1.1532,97 €
Anmeldung eines Sterbefalls auf einem kommunalen FriedhofB 3.347,37 €
Feierhalle, EinzelfeierA 1.1.1179,98 €
Gebührenpositionen einer Erdbestattung im Erdwahlgrab mit Feierhalle in Dresden. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 16.11.2023, Dresdner Amtsblatt e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit 28.11.2023. Einäscherung, soweit enthalten: Preisverzeichnis Krematorium Dresden-Tolkewitz, gültig ab 01.05.2026.

Mit dem Richtwert von ca. 3.300 € für die Bestatterleistungen (Bundesverband Deutscher Bestatter) kommen Sie auf ca. 4.985 €, noch ohne Grabstein, Blumen und Anzeige.

So verändert sich die Summe

  • Erdwahlgrab ohne Feier in der Halle, etwa mit Abschied direkt am Grab: 1.504,58 €.
  • Erdreihengrab mit Feierhalle: 1.540,47 €.
  • Sarggemeinschaftsanlage mit Feierhalle: 1.990,57 €.

Weil die Satzung keinen Samstagstarif kennt, ändert der Wochentag an diesen Beträgen nichts. Eigene Varianten rechnen Sie im Kostenrechner durch.

Kirchliche Friedhöfe: anders gerechnet

Viele Dresdner Friedhöfe gehören Kirchgemeinden. Dort gilt nicht die städtische Satzung, sondern eine eigene Gebührenordnung. Das Nutzungsrecht wirkt oft günstiger, dafür kommt eine Unterhaltungsgebühr pro Jahr hinzu. Auf dem Johannisfriedhof sind das 25,00 € je Jahr und Grablager, auf den Annenfriedhöfen 32,00 €, und dort läuft ein Sarg-Wahlgrab 30 Jahre.

  • Johannisfriedhof, Erdwahlgrab mit Sargbestattung, Unterhaltung für 20 Jahre und Feierhalle: 1.798,00 €.
  • Annenfriedhöfe, Sarg-Wahlgrab mit Sargbestattung, Unterhaltung für 30 Jahre und Feierhalle: 2.825,00 €.

Die einzelnen Positionen finden Sie auf den Seiten zum Johannisfriedhof und zu den Annenfriedhöfen. Beim Vergleich mit der Stadt hilft es, immer die Summe über die volle Laufzeit zu betrachten.

Was der Bestatter abrechnet

Bei der Erdbestattung bilden Sarg, Überführung, Versorgung der verstorbenen Person, Formalitäten und die Organisation der Feier den größten Block. Die Friedhofsgebühren stellt meist der Bestatter mit in Rechnung und reicht sie als durchlaufenden Posten weiter, oder der Friedhof schickt einen eigenen Gebührenbescheid. Lassen Sie sich jede Position einzeln ausweisen.

Kosten nach der Beisetzung

Den Grabstein bestellen Sie beim Steinmetz, meist einige Monate nach der Beisetzung. Für ein stehendes Grabmal verlangt die Stadt eine Genehmigung mit Standsicherheitsprüfung für 71,06 €. Hinzu kommen Blumen, Traueranzeige und die Pflege des Grabes über 20 Jahre, entweder durch die Familie oder durch eine Friedhofsgärtnerei.

Wer zwischen Sarg und Urne abwägt, findet den Vergleich auf der Seite Urnenbestattung in Dresden. Reicht das Geld nicht, lesen Sie weiter bei der Sozialbestattung.

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Friedhofsgebühren für die Friedhöfe des Eigenbetriebes Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden (Friedhofsgebührensatzung) vom 16.11.2023, Dresdner Amtsblatt e62-11-2023 vom 27.11.2023, in Kraft seit 28.11.2023. Satzung als PDF. Ohne Gewähr.

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